Bonus trotz Kündigung?
Grundsätzlich gelten die AGB der Anbieter sowie der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung bestätigt wurde. In vielen Fällen verfallen Neukundenboni, die nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig werden, nicht. Sie werden auch dann ausgezahlt, wenn bereits ein Wechsel eingeleitet wurde. Sollten Sie die Wechselpilot-Empfehlung als Tarifoption gewählt haben, brauchen Sie sich über die Auszahlung keine Sorgen machen. Allerdings gilt diese Regelung nicht bei allen Verträgen. Bei Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von z.B. sechs Monaten, die dennoch einen Neukundenbonus vorsehen und ein Wechsel nach sechs Monaten erfolgt, kann der Bonus entfallen. Dieser mögliche Wegfall ist von Wechselpilot bereits kalkuliert, da Sie als Kunde durch den frühzeitigen Wechsel in der Regel dennoch insgesamt sparen.
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